Brauche Hilfe ! ich will meine Mia nach Deutschland holen !

14.07.2021 01:06 (zuletzt bearbeitet: 14.07.2021 14:30)
#1
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ich muss leider eure Hilfe in Anspruch nehmen.
Die aktuelle Situation : ich habe hier in Deutschland ein eigenes Haus, bin seit Jan arbeitslos und möchte spätestens in
November meine Partnerin hier her holen. Wir sind 5 Jahre zusammen (was ich durch zahlreiche Fotos beweisen kann)
und sie hat einen schulpflichtigen Sohn, der bei den Großeltern in Sisaket lebt.
Reisepass hat sie, mit Stempeln von Burma und Malaysia.
Könnt ihr mir bitte bitte bei dem ganzen Behördenkram helfen.
Tausend Dank im Vorraus !


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14.07.2021 05:39 (zuletzt bearbeitet: 14.07.2021 05:40)
avatar  Tommy
#2
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Hallo Hannes

Ich bin aus AUT. Du kommst aus GER. Da gibt es kleine Unterschiede obwohl beide Schengen Visa sind. Aber ich kann Dir bisschen weiterhelfen.

Zuerst mal die Frage. Soll Sie auf Besuch (Visa C) kommen oder Heirat (Visa D). Das sind schon mal gravierende Unterschiede.


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14.07.2021 14:33
#3
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Administrator

hab auch diesen Thread mal verschoben !

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14.07.2021 15:45
#4
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@Tommy danke für deine Hilfe, sie soll als Touristin für 3 Monate kommen.


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15.07.2021 06:45 (zuletzt bearbeitet: 15.07.2021 06:47)
avatar  Tommy
#5
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@Hannes Echtermann

Also in diesem Fall Visa C. Der berechtigt max. 90 Tage im Schengen Raum. Es gibt mehrere Möglichkeiten mit Visa C. Für Dich bzw. Deine Freundin kommen allerdings nur 2 in betracht. Es gibt Touristen Visa wo Sie dann selber Nachweisen muss das Sie den Urlaub Finanzieren kann. Ich behaupte mal das dies bei den Mädelz wo wir kennen zu 99 % nicht zutrifft. Da müsste Sie dann schon aus gehobener Schicht kommen.

Somit kommt für Dich das Besucher Visa in Frage. Besucher Visa bedeutet das man für 90 Tage Familie, Freunde oder eben Lebensgefährte besuchen kann. Dafür muss man eine Verpflichtungserklärung machen bei der Ausländerbehörde. Das heißt im Klartext das Du einen Vertrag machst das Du für alle Kosten aufkommst. Das der Staat bei irgendwelche "Fehltritte" keine kosten zu kommen.

Du hast geschrieben einen Reisepass hat Sie. Da benötigst du eine Kopie davon. Des weiteren benötigst Du von Ihr Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort. Und zwar in Deutsch. Sollte Dir das nicht jemand übersetzen muss das ein Übersetzungsbüro machen. In AUT wird noch ein Strafregister Auszug vorgeschrieben. Und zuguter letzt noch die letzten 3 Gehalts zettel.

Da muss ich nun wirklich passen. Also bei mir oder die Kumpels wo ich mitgeholfen habe fürs Visa waren alle in einem Dienstverhältnis. Wie das nun abläuft wenn man Arbeitslos ist kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Am besten ist Du rufst mal an bei der Ausländerbehörde.

Also zusammen gefasst:

-Reisepass Kopie Deiner Frau
-Adresse, Geburtsort, Geburtsdatum in Deutsch nicht in Thai (Hausbuch)
-Strafregister Auszug in AUT (GER weiß ich nicht)
-3 Gehalts zettel
-Deinen Reisepass
-Meldezettel in AUT

Und Du musst dir überlegen in welchem Zeitraum. Der muss natürlich exakt zu der Reise passen. Du hast geschrieben vom 01. November bis eben wie lange Du vor hast das Sie zu Dir kommt, max. jedoch 90 Tage.

Soweit mal alles klar? Wenn du die Verpflichtungserklärung hast machen wir weiter. Macht vorerst mal keinen Sinn. Die Verpflichtungserklärung bekommst Du schriftlich ausgedruckt in GER. In AUT geht es direkt per Leitung nach BKK. In GER musst dann per Post schicken.


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15.07.2021 07:08
#6
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Ich denke auch darüber nach, aber meine Maus hat keine Gehaltszettel. Wie so viele Thais


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15.07.2021 07:13 (zuletzt bearbeitet: 15.07.2021 07:13)
avatar  Tommy
#7
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@Kurt Westphal

Habe ich vielleicht nicht exakt genau geschrieben. Den Gehalts zettel muss natürlich vom Antragsteller kommen. Also sprich von Dir oder eben vom Hannes. Nicht vom Schatzi was die Verpflichtungserklärung betrifft.

Später beim ansuchen bei der Botschaft ist es vom Vorteil, jedoch nicht zwingend wenn man ein Dienstverhältnis hat und somit ein eigenes Einkommen. Viele arbeite ja Zuhause auf der Farm und haben somit sowieso kein offiziellen Gehalt.


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15.07.2021 07:21
#8
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So ist das auch bei meiner Maus. Ich habe gehört, dass es von Vorteil ist, wenn die Thai Gründe für die Rückreise hat. Z.B. Kinder oder Besitz/Farm etc. oder festes Arbeitsverhältnis


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15.07.2021 07:52 (zuletzt bearbeitet: 15.07.2021 08:56)
avatar  Tommy
#9
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@Kurt Westphal

Das stimmt. Beim Ansuchen bei der Botschaft muss (sollte) man die Rückkehrwilligkeit nachweisen. Umso mehr man die "Verwurzelung" nachweißt umso einfacher ist es. Sollte aber nix von dem vorhanden sein gibt es schon auch noch Möglichkeiten. Aber in der Tat wird es schwierig. Da hast Du recht.

Nur mal als Beispiel, Mein Darling hatte damals als Lehrerin von Ihrem Vorgesetzten ein schreiben bekommen das Sie am so und so vielten wieder mit der Arbeit beginnt. Somit war das Visa reine Form Sache.

Ich weiß aber auch von Fällen wo Die Dame im "Rotlicht" gearbeitet hat. Keine Kinder, kein Landbesitz usw.... Da sollte man nicht die 90 Tage nehmen. Sondern nimmt halt nur 4-6 Wochen und der Einlader in dem Fall Du legst ein schriftliches Schreiben bei mit Fotos aus den letzten Urlaub. Dann hast Du sehr wohl Chancen. 90 Tage würde ich nur nehmen wenn man gute Rückkerwilligkeit nachweisen kann. Ansonsten ist beim 1. Ansuchen ratsamer weniger zu nehmen.

Sofern Sie dann einen Schengen Stempel im Reisepass hat ist es in Zukunft nur mehr Form Sache. Da können dann recht gut die 90 Tage ausgeschöpft werden.


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15.07.2021 14:38
#10
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Aktives Mitglied

@Tommy grossartig deine Hilfsbereitschaft, du hast mir wirklich sehr geholfen und sollten wir uns mal irgendwo treffen, wird es mir
eine Ehre sein, dich zum Essen einzuladen.
Dankeschön


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